1. Dez 2014 / Publikationen

Fensterkostenrefundierung – ex post

Die eigenmächtige Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen an allgemeinen Teilen der gemeinschaftlichen Liegenschaft durch einen einzelnen Wohnungseigentümer bereitet anfänglich nur selten Probleme: Der Wohnungseigentümer erhält sofort, was er wünscht, trägt bereitwillig die Kosten dafür und muss sich nicht weiter von seinen untätigen und oftmals kostenscheuen Nachbarn bremsen lassen. Erst Jahre später, nämlich spätestens dann, wenn der Wohnungseigentümergemeinschaft eine größere Gebäudesanierung ins Haus steht, erfährt die Debatte über die zuvor aufgewandten Kosten neuen Schwung. Wer aber hat diese letztlich zu tragen?

immolex_2014-07-08 210

18. Sep 2014 / Publikationen

Vergütungspflicht Computerfestplatten

Die Vergütungspflicht für Computerfestplatten im Lichte der jüngsten Judikatur

In OGH 17.12. 2013, 4 Ob 138/13t hat das HöchstG mit Bezugnahme auf die E Gericom ausgesprochen, dass die Multifunktionalität von Computerfestplatten einer Vergütungspflicht nicht im Wege steht. Hintergrund dafür war das Vorbringen der dort bekl Verwertungsgesellschaft, dass sich auf den Großteil der österreichischen Computer ganz erhebliche Mengen von urheberrechtlich geschützten Audio- und Videoinhalten befänden.

Durch die jüngst ergangene EuGH-E ACI Adam steht mittlerweile fest, dass nur rechtmäßig angefertigte Privatkopien Grundlage einer Vergütungspflicht sein können. Faktisch hat dies zur Folge, dass nur ein vernachlässigbarer Teil jener multimedialen Inhalte, die sich auf Computer-Festplatten befinden, vergütungsrelevant ist.

ecolex_2014-06, 541 Bernhard Tonninger/Markus Albrecht

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30. Jun 2014 / Publikationen

BPrBG – Kritik am OGH

OGH sollte seine undifferenzierte Haltung zum Buchpreisbindungsgesetz revidieren

Weniger als drei Jahre nachdem der EuGH das Fundament für den Schutz von Büchern als Kulturgut und deren Sonderbehandlung in der EU gelegt 1) und sich das österreichische Parlament eindrucksvoll und einstimmig zur Buchpreisbindung bekannt hat 2), negiert der OGH die gesetzliche Sonderstellung der Buchpreisbindung. 3) Das HöchstG ordnet, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, Verstöße gegen das BPrBG begründungslos in die UWG-Fallgruppe „Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch“ ein. Dogmatisch nachvollziehbar ist das nicht.

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